Erwägungen

Das Bundesgericht befasste sich mit Beschwerden gegen den Uferschutzplan Nr. 9 der Gemeinde Twann-Tüscherz, der ein Verbot des Wiederaufbaus von Ferienhäusern auf der St. Petersinsel vorsieht. Die St. Petersinsel ist als Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung geschützt. Die Beschwerdeführer, Eigentümer von Ferienhäusern auf der Insel, beantragten die Aufhebung des Wiederaufbauverbots.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen und wies die Beschwerden ab. Es führte aus, dass die gesamte St. Petersinsel, einschliesslich des moorfreien Ferienhausgebiets, zur geschützten Moorlandschaft gehört. Der Wiederaufbau der Ferienhäuser sei mit den Schutzzielen des Moorlandschaftsschutzes nicht vereinbar, da die Häuser einen Fremdkörper in der weitgehend unbebauten Landschaft bildeten und die Erholungsnutzung den Zielen des Moorbiotop- und Moorlandschaftsschutzes widerspreche. Zudem…