Erwägungen
Die Erblasserin, eine brasilianische Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in São Paolo, hinterließ Vermögen in der Schweiz, Frankreich und Brasilien. Sie hatte 1992 zusammen mit ihrem Ehemann einen Erbvertrag abgeschlossen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und bestimmten, dass der überlebende Ehegatte die Geschwisterkinder des anderen Ehegatten als Erben einsetzen muss. Nach dem Tod des Ehemanns traf die Erblasserin letztwillige Verfügungen zugunsten ihrer Nichte und ihres Neffen, was von den Geschwisterkindern des Ehemanns angefochten wurde.
Das Kantonsgericht setzte die letztwilligen Verfügungen der Erblasserin herab, soweit sie die Erbenstellung der Geschwisterkinder des Ehemanns zu insgesamt drei Vierteln am in der Schweiz gelegenen Nachlass verletzten. Die Beschwerdeführer, die Nichte und der Neffe der Erblasserin, fechten diesen Entscheid beim Bundesgericht an.
Erwägungen
Rechtliche Begründung:
Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des Kantonsgerichts. Es stellt fest, dass gemäß dem Erbvertrag von 1992 schweizerisches Recht anwendbar ist und der überlebende Ehegatte verpflichtet war, die Geschwisterkinder des anderen Ehegatten als Erben des gesamten Nachlasses einzusetzen. Die letztwilligen Verfügungen der Erblasserin, mit denen sie ihre Nichte und ihren Neffen als Alleinerben einsetzte, waren daher im Umfang von drei Vierteln des Nachlassvermögens…