Erwägungen

[X.] wurde vorgeworfen, in ihrem Hobbyraum im Keller zwölf Chinchillas in neun Käfigen verteilt gehalten und dabei grob gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Sie soll die Tiere stark vernachlässigt und in vier Fällen zumindest eventualvorsätzlich deren qualvollen Tod verursacht haben. Das Bezirksgericht Muri sprach [X.] schuldig der mehrfachen Tierquälerei durch Vernachlässigung und Tötung von Tieren und verurteilte sie zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde gegen das Strafmaß.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Es bestätigte, dass das Verhalten der Beschwerdegegnerin als eventualvorsätzlich zu werten ist, da sie den Tod der Tiere zwar nicht direkt angestrebt, aber billigend in Kauf genommen habe. Das Bundesgericht sah das Verschulden der Beschwerdegegnerin als "mittelschwer" an, da sie zum Tatzeitpunkt an einer Depression litt und vorübergehend nicht in der Lage war, für das Wohlergehen der Tiere zu sorgen. Obwohl die Vorinstanz den Ausgangspunkt eines "schweren Verschuldens" angenommen hatte, erschien die festgesetzte Geldstrafe von 60 Tagessätzen im Ergebnis bundesrechtlich vertretbar.

Das Bundesgericht…