Erwägungen
Der Schweizer Casino Verband (SCV) legte Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ein, wonach bestimmte "Texas Hold'em No Limit (Freeze Out)"-Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiele und nicht als Glücksspiele im Sinne des Spielbankengesetzes einzustufen sind. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hatte zuvor diese Pokerturniere als spielbankenrechtlich zulässig qualifiziert.
Das Bundesgericht hob den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf und wies das Gesuch der Beschwerdegegnerin ab. Es kam zum Schluss, dass die umstrittenen Pokerturniere als Glücksspiele im Sinne des Spielbankengesetzes zu qualifizieren sind, deren Durchführung ausserhalb von konzessionierten Spielbanken verboten ist.
Erwägungen
Das Bundesgericht führte aus, dass Poker traditionell als Glücksspiel gilt und der Gesetzgeber bei der Spielbankengesetzgebung von diesem Verständnis ausgegangen ist. Die Abgrenzung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen lässt sich nicht anhand eines einzelnen Kriteriums vornehmen, sondern erfordert eine Gesamtwürdigung. Dabei ist insbesondere der Schutzzweck des Spielbankengesetzes zu berücksichtigen, nämlich die Gewährleistung eines sicheren, überwachten Spielbetriebs, die Verhinderung von organisierter Kriminalität und Geldwäscherei sowie die Prävention sozial schädlicher Auswirkungen.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass bei den umstrittenen "Texas Hold'em"-Pokerturnieren der Zufallsfaktor überwiegt und diese daher als Glücksspiele im Sinne des Spielbankengesetzes zu qualifizieren sind. Eine…