Erwägungen
In diesem Fall ging es um die Frage, ob die Krankenkasse Avenir Assurances als Tiers payant die Vergütung für Medikamente, die der Patient [A.] nach Magistralrezeptur in der Apotheke [X.] bezogen hatte, schuldet oder ob diese Vergütung wegen Verstosses gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verweigert werden kann.
Die Apotheke [X.] hatte der Krankenkasse Avenir Assurances Rechnungen über insgesamt Fr. 59'524.25 für die von Juni bis November 2004 bezogenen Medikamente gestellt, wovon die Krankenkasse nur Fr. 2'486.25 übernahm. Die Apotheke erhob daraufhin Klage gegen die Krankenkasse auf Zahlung des Restbetrags von Fr. 57'038.-.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass der Apotheker weder nach Gesetz noch nach Tarifvertrag verpflichtet ist, die Wirtschaftlichkeit des vom behandelnden Arzt verordneten Medikaments zu prüfen. Die Krankenkasse als Tiers payant muss daher die erbrachte…