Erwägungen

Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) betreiben im Oberhasli neun Wasserkraftwerke, die aus 19 Wasserfassungen und 8 Stauseen gespeist werden. Mit einem Baugesuch vom 14. Oktober 2005 beantragte die KWO beim Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern (WWA) die Vergrößerung des Grimselsees, insbesondere die Sanierung und Erhöhung der Staumauern Seeuferegg um 21.4 m und Spittellamm um 22 m sowie die Erhöhung der Staukote des Stausees Grimsel um 23 m auf 1'931.74 m.ü.M. Das WWA erteilte der KWO mit Gesamtbauentscheid vom 14. März 2007 die Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid erhoben zahlreiche Einsprecher Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern.

Erwägungen

Das Verwaltungsgericht hob den Gesamtbauentscheid und das koordinierte Baubewilligungsverfahren auf. Es nahm an, das Projekt erfordere eine Änderung der bestehenden Konzession und sei deshalb im Konzessionsverfahren zu beurteilen; dabei müsse das Kraftwerk Grimsel 1 (Maschinengruppe Grimsel) konzessionsrechtlich umfassend neu beurteilt werden. Hierfür sei nicht das WWA, sondern der Grosse Rat zuständig. Die Beschwerdeführerin KWO rügt, der angefochtene Entscheid verletze ihre wohlerworbenen Rechte aus der Gesamtkonzession 1962/1973. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es bestätigt die Auslegung des Verwaltungsgerichts, wonach die geplante Erhöhung der…