Erwägungen
Das Bundesgericht musste entscheiden, ob der Automat "TropicalShop" als Glücksspielapparat unter das Spielbankengesetz fällt oder als Warenverkaufs- oder Unterhaltungsautomat eingestuft werden kann. Die Eidgenössische Spielbankenkommission hatte den "TropicalShop" als Glücksspielautomaten qualifiziert und dessen Betrieb außerhalb von konzessionierten Spielbanken verboten. Gegen diese Entscheidung hatten die Beschwerdeführer, die Importeure und Betreiber des Automaten, Beschwerde erhoben.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung der Vorinstanzen, dass es sich beim "TropicalShop" um einen Glücksspielautomaten handelt, der unter das Spielbankengesetz fällt. Entscheidend waren folgende Gründe:
- Der "TropicalShop" basiert auf einem klassischen, durch Zufall gesteuerten Walzenspiel, wie es typisch für Glücksspielautomaten ist. Die kurze Spieldauer von 1-4 Sekunden und die fehlende Möglichkeit, den Spielausgang durch Geschicklichkeit zu beeinflussen, zeigen, dass der Unterhaltungswert gegenüber der Gewinnmöglichkeit in den Hintergrund tritt.
- Die gewonnenen "Sammelkarten" können in der Praxis gegen Geld eingetauscht werden, was einen geldwerten Vorteil darstellt. Auch der hohe monatliche…