Erwägungen

Der Beschwerdeführer, ein 53-jähriger Mann mit schwerer bipolarer affektiver Störung, beantragte, ihm ohne ärztliches Rezept 15 Gramm Natrium-Pentobarbital über den Verein "Dignitas" zur Verfügung zu stellen, um damit einen begleiteten Suizid durchführen zu können. Das Bundesamt für Gesundheit, das Eidgenössische Departement des Innern und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen sein Gesuch ab, da Natrium-Pentobarbital ein abhängigkeitserzeugender psychotroper Stoff ist, der in Apotheken nur auf ärztliche Verschreibung hin abgegeben werden darf.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass weder Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung noch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention den Staat dazu verpflichten, dem Beschwerdeführer den Zugang zu Natrium-Pentobarbital ohne ärztliches Rezept zu ermöglichen. Die ärztliche Verschreibungspflicht beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, dient…