Erwägungen
Die Interprofession du Vacherin Mont-d'Or, eine Interessenvertretung der Produzenten des geschützten Käses "Vacherin Mont-d'Or", erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Amts für Lebensmittelkontrolle des Kantons St. Gallen. In dieser Verfügung wurde festgestellt, dass der von der Firma [X. AG] produzierte "Försterkäse" nicht gegen die Bestimmungen zum Schutz der geschützten Ursprungsbezeichnung "Vacherin Mont-d'Or" verstößt. Die Interprofession du Vacherin Mont-d'Or beantragte, dass der "Försterkäse" als Verstoß gegen den Schutz der Ursprungsbezeichnung eingestuft und dessen weitere Produktion verboten wird.
Das kantonale Verwaltungsgericht und die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) lehnten es ab, auf die Beschwerde einzutreten, da sie sich für unzuständig erklärten. Daraufhin erhob die Interprofession du Vacherin Mont-d'Or Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass die Rekurskommission EVD für die Behandlung der Beschwerde der Interprofession du Vacherin Mont-d'Or zuständig ist. Die Bestimmungen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen für landwirtschaftliche Produkte fallen in den Bereich…