Erwägungen
Der Ehemann (Beschwerdeführer) und die Ehefrau (Beschwerdegegnerin) heirateten im Jahr 1992 und haben zwei gemeinsame Kinder. Im Oktober 2002 verließ der Ehemann die Familienwohnung und ging eine neue Beziehung ein. Seit Februar 2005 läuft das Scheidungsverfahren, in dessen Rahmen die gerichtliche Festsetzung der Unterhaltsbeiträge des Ehemanns an die Ehefrau erforderlich wurde.
Das Obergericht des Kantons Zürich verpflichtete den Ehemann, der Ehefrau während des Scheidungsverfahrens monatliche Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 4'740.-- bis Fr. 4'580.-- zu leisten. Zusätzlich musste er ihr einen monatlichen Prozesskostenvorschuss von Fr. 500.-- für 20 Monate zahlen. Der Ehemann erhob daraufhin eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die staatsrechtliche Beschwerde des Ehemanns ab. Es kam zu folgenden Schlüssen:
- Das Obergericht hatte dem Ehemann im erstinstanzlichen Verfahren zwar das rechtliche Gehör zu Vorbringen der Ehefrau über seine Vermögensverhältnisse verweigert. Dieser Verfahrensmangel wurde jedoch im Rekursverfahren vor dem Obergericht geheilt, da der Ehemann dort zweimal Gelegenheit hatte, sich dazu zu äußern.
- Das Obergericht durfte…