Erwägungen
Das Kantonsgericht Wallis verurteilte den Beschwerdeführer [X.] wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung bzw. -besorgung, Steuerbetrugs und mehrfacher ungetreuer Amtsführung zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren. Nach einer Neubeurteilung reduzierte das Kantonsgericht die Strafe auf 4 1/2 Jahre Zuchthaus. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 EMRK sowie eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Strafzumessung.Erwägungen
Das Bundesgericht entschied Folgendes: - Auf die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots wird nicht eingetreten. Die Rüge einer Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Rahmen der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Strafzumessung vorzubringen. - Die eidgenössische Nichtigbeschwerde gegen…