Erwägungen

Der Beschwerdeführer [X.] ist Eigentümer eines privaten Wohnhauses und eines Mehrfamilienhauses, die dem geplanten Jugendtreff in Ermatingen gegenüberliegen. Er erhob Einsprache gegen das Baugesuch, da er befürchtete, dass der Jugendtreff zu übermäßigen Lärmimmissionen führen würde. Die Politische Gemeinde Ermatingen beantragte die Baubewilligung, um den ehemaligen Güterschuppen beim Bahnhof Ermatingen in einen Jugendtreff umzubauen. Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau erteilte die Baubewilligung unter Auflagen, wie einer Begrenzung der Öffnungszeiten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Entscheid ab. Daraufhin erhob [X.] Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und weist die Sache zu neuer Beurteilung an das Verwaltungsgericht zurück. Dies mit der Begründung, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Lärmimmissionen nicht ausreichend geklärt hat. Es hat zwar angenommen, dass keine erheblichen Störungen zu erwarten seien, dabei aber die Kriterien für die Einhaltung der Planungswerte nach dem Umweltschutzgesetz und der…