Erwägungen

Der Beschwerdegegner [X.] absolvierte eine Lehre als Mechaniker und erwarb später berufsbegleitend das Handelsdiplom. Anschließend besuchte er ebenfalls berufsbegleitend die Höhere Fachschule für Wirtschaft (HFW) in St. Gallen, die zum Titel Betriebswirtschafter HF führt. In seiner Steuererklärung 2001 deklarierte er die Kosten für diese HFW-Ausbildung als abzugsfähige Weiterbildungskosten. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau behandelte die Kosten jedoch als nicht abzugsfähige Ausbildungskosten und verweigerte den Abzug. Nach mehreren Instanzen gelangte der Fall schließlich an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass es sich bei den Kosten für die HFW-Ausbildung um abzugsfähige Weiterbildungskosten und nicht um nicht abzugsfähige Ausbildungskosten handelt. Zwar stellt die HFW-Ausbildung eine eigenständige Zusatzausbildung dar, die über die bereits vorhandene Handelsschulausbildung hinausgeht. Allerdings ging es dem Beschwerdegegner in erster Linie darum, seine Kenntnisse für seine derzeitige Tätigkeit als Einkäufer zu vertiefen und seine bestehende Stelle zu sichern. Die Ausbildung führte nicht zu einer internen Beförderung, und der Beschwerdegegner verpflichtete…