Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass das Rechtshilfeersuchen Belgiens gegen den EU-Richter Melchior Wathelet wegen des Verdachts der Beteiligung an der Zahlung von Bestechungsgeldern an die belgische Christlichsoziale Partei rechtmäßig ist. Die belgischen Behörden hatten ein Strafverfahren gegen Wathelet eröffnet und die Schweiz um Rechtshilfe ersucht, um Informationen über Kontoverbindungen des verstorbenen belgischen Luftwaffengenerals Jacques Lefebvre zu erhalten.
Die Beschwerdeführerin, eine Schweizer Firma, deren Kontoauszüge von den Rechtshilfemaßnahmen betroffen waren, hatte argumentiert, dass Wathelet als EU-Richter Immunität genieße und daher kein Strafverfahren gegen ihn in Belgien möglich sei. Außerdem sei das Rechtshilfeersuchen unverhältnismäßig und eine unzulässige "Beweisausforschung". Das Bundesgericht wies diese Einwände jedoch zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht führte aus, dass die Beschwerdeführerin nicht berechtigt sei, die angebliche Immunität eines Dritten geltend zu machen. Auch sei das Rechtshilfeersuchen nicht deshalb unzulässig, weil Wathelet möglicherweise Immunität genieße - dies…