Sachverhalt
Im Rahmen der Scheidung der Eheleute G. hat das Erstinstanzgericht das Sorgerecht für ihre 4-jährige Tochter B. der Mutter zugewiesen und dem Vater ein Besuchsrecht gewährt. Der Vater hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und beantragt, dass ihm das Sorgerecht für das Kind übertragen wird. Das Bundesgericht hat die Berufung abgelehnt.Erwägungen
Gemäß Art. 156 Abs. 1 ZGB muss der Richter im Falle einer Scheidung die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr der Eltern mit den Kindern treffen, nachdem er die Eltern und gegebenenfalls die Vormundschaftsbehörde angehört hat. Der Richter hat einen weiten Ermessensspielraum, wobei das Wohl des Kindes das leitende Prinzip ist, während die Interessen der Eltern nachrangig sind.
Obwohl das Kind mehr als zwei Jahre lang beim Vater (und dessen Eltern) gelebt hat, ist das Bundesgericht der Ansicht, dass es in diesem besonderen Fall gerechtfertigt sein kann, das Sorgerecht der Mutter zu übertragen. In der Tat haben sich die Lebensverhältnisse der Mutter nach einer Wiederheirat stabilisiert, so dass sie sich selbst um das Kind kümmern kann, während die Lebensverhältnisse des Vaters möglicherweise zum Nachteil des…