Sachverhalt

Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) gegen einen Entscheid des Walliser Versicherungsgerichts befasst. Der Streit betraf die Erstattung der Reisekosten einer stillenden Mutter für tägliche Besuche bei ihrem in einer weit vom Wohnort entfernten Einrichtung untergebrachten Kind.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Anwesenheit der Mutter bei ihrem im Krankenhaus untergebrachten Kind nicht als medizinische Massnahme im Sinne von Art. 13 Abs. 1 IVG betrachtet werden kann, unabhängig von ihrer Nützlichkeit oder Notwendigkeit für die Behandlung des Kindes. Daher können die Reisekosten der Mutter nicht auf dieser Grundlage übernommen werden.

Das Bundesgericht vertrat jedoch die Auffassung, dass, wenn das Stillen für das Kind lebenswichtig ist, die Invalidenversicherung verpflichtet ist, die für tägliche Besuche notwendigen Reisekosten zu erstatten und gegebenenfalls ein Taggeld zu gewähren. Diese Lösung ist geboten, da die Entfernung zwischen Wohnort und Krankenhaus sowie die erforderliche Pflege in…