Sachverhalt

Die Y. AG betreibt eine Erdgas-Hochdruckleitung und wurde von den kantonalen Behörden verpflichtet, die dabei entstehende Abwärme zur Stromerzeugung zu nutzen. Die X. AG als Netzbetreiber sollte diesen Strom abnehmen und vergüten. Nach einem Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen musste das Bundesgericht entscheiden, ob die kantonale Regelung zur Abnahme- und Vergütungspflicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die kantonale Regelung zur Abnahme- und Vergütungspflicht für dezentral erzeugten Strom aus fossilen Energien bundesrechtswidrig ist. Zwar enthielt das frühere Energiegesetz keine abschliessende Regelung, sodass die kantonale Regelung damals noch zulässig war. Mit der Revision des Energiegesetzes und dem Erlass des Stromversorgungsgesetzes hat der Bund die Materie jedoch umfassend neu geregelt. Das Bundesrecht sieht nun eine abschliessende Regelung der Abnahme- und Vergütungspflichten vor. Kantonale Vorschriften, die darüber…