Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, Rechtsanwalt [A.] , war als Arbeitnehmer einer Treuhandgesellschaft [X.] für eine Kundin [Z.] Vermögensverwaltungs AG tätig geworden. Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen verurteilte ihn wegen Verstosses gegen das Unabhängigkeitsgebot nach Art. 21 des kantonalen Anwaltsgesetzes (AnwG) zu einer Geldleistung und Verfahrenskosten. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte den Verstoss gegen die Unabhängigkeit, verzichtete aber auf weitere Disziplinarmassnahmen. Gegen diesen Entscheid erhob [A.] staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass der Grundsatz der Unabhängigkeit des Anwalts von herausragender Bedeutung ist und weltweit anerkannt wird. In der Schweiz sei die Ausgestaltung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Das Bundesgericht hatte sich in früheren Entscheiden mit Fragen der Unabhängigkeit befasst und dabei die Zulässigkeit der Tätigkeit von Anwälten, die bei Gewerkschaften oder Versicherungen angestellt sind, beurteilt. Die Mehrheit der Lehre lehnt die Tätigkeit von angestellten Anwälten im Anwaltsmonopol ab, da die erforderliche Unabhängigkeit gefährdet sei. Das neue Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte sieht ebenfalls einen grundsätzlichen Ausschluss angestellter Anwälte von der Parteienvertretung vor Gericht vor, mit Ausnahmen für Anwälte, die bei gemeinnützigen Organisationen angestellt sind. Das Bundesgericht erachtete die Regelung…