Sachverhalt

Die Eheleute Stamm-Frautschi hatten in einem Erbvertrag vereinbart, dass die Erben der Ehefrau den Hof "Matten" in Turbach, Gstaad, für 28'000 Franken zugewiesen bekommen könnten. Nach dem Tod der Eheleute beantragte die Schwester der Ehefrau, Frau Reuteler-Frautschi, die Zuweisung des Hofs nach dem bäuerlichen Erbrecht. Dieser Antrag wurde von den kantonalen Instanzen abgelehnt, da der Hof keine ausreichende landwirtschaftliche Existenz im Sinne von Art. 620 ZGB a.F. ermögliche.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil. Es ist der Ansicht, dass die neue gesetzliche Voraussetzung einer "ausreichenden landwirtschaftlichen Existenz" durch die Revision von Art. 620 ZGB darauf abzielt, die Anwendung des bäuerlichen Erbrechts auf nur diejenigen Betriebe zu beschränken, die eine selbstständige Existenz der Familie ermöglichen, mit Ausschluss sehr kleiner Betriebe. Gemäß den detaillierten Berechnungen der kantonalen Instanz deckt das landwirtschaftliche Einkommen des betreffenden Hofs lediglich…