Sachverhalt

Dieser Fall betrifft einen Agenturvertrag zwischen der Gesellschaft X. AG (dem Auftraggeber) und Y. (dem Vertreter). Der Auftraggeber hat den Vertrag fristlos gekündigt, da der Vertreter sich geweigert hat, sich in eine neue Vertriebsorganisation des Auftraggebers für den Verkauf des Produkts B zu integrieren. Der Vertreter hat die Kündigung angefochten und argumentiert, dass er den Vertrag nicht verletzt habe.

Erwägungen

Das BGE hat entschieden, dass das Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem Vertreter in einem Agenturvertrag eng begrenzt ist. Obwohl der Vertreter eine Treuepflicht hat, ist er nicht verpflichtet, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten, insbesondere nicht solchen, die seine organisatorische und zeitliche Unabhängigkeit beeinträchtigen würden. Im vorliegenden Fall sah der Vertrag nicht vor, dass der Vertreter sich in die neue Vertriebsorganisation des Auftraggebers integrieren muss.…