Sachverhalt
Der Streit betrifft die Ausgleichskasse des Kantons Aargau (die Beschwerdeführerin) und Suter sowie das Obergericht des Kantons Aargau (die Beschwerdegegner). Die zentrale Frage ist, ob eine Unterbrechung der Lehre oder des Studiums zum Ruhen des Anspruchs auf Kinderrente führt.
Benjamin Suter hat im September 1973 seine Maturitätsprüfung abgelegt und ab Februar 1974 seinen obligatorischen Militärdienst geleistet, nachdem er vorübergehend in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft gearbeitet hatte. Die Ausgleichskasse ging davon aus, dass Suter ab Oktober 1973 keinen Anspruch mehr auf Kinderrente hatte, da er sich gemäß den Verwaltungsrichtlinien nicht mehr in Ausbildung befand.
Erwägungen
Gemäß der Rechtsprechung führt eine Unterbrechung der Ausbildung durch den obligatorischen Militärdienst nicht zum Verlust des Anspruchs auf Kinderrente. Ebenso stellt eine Erwerbstätigkeit zwischen Abschluss der Sekundarschule und Beginn des Militärdienstes oder zwischen zwei Dienstperioden keine Unterbrechung der Ausbildung dar, sofern das Hochschulstudium oder eine andere Berufsausbildung nach dem Militärdienst wieder aufgenommen wird.
Im vorliegenden Fall erachtet das Eidgenössische Versicherungsgericht, dass die…