Sachverhalt

Die religiöse Gemeinschaft "First Church of Christ, Scientist" ist Eigentümerin einer Parzelle in Zürich-Hottingen, auf der sich eine Kirche und ein Anbau befinden. Für den Bau der Zürcher S-Bahn wurden die Liegenschaft teilweise enteignet und Dienstbarkeiten für den Tunnelbau und Eisenbahnbetrieb eingeräumt. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Eidgenössischen Schätzungskommission, die der Enteigneten eine Entschädigung von 2.611.000 Franken zugesprochen hatte.

Erwägungen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und legt die Entschädigung für die Teilenteignung auf 2.400.000 Franken fest. Es stellt fest, dass die von der Schätzungskommission angenommenen Kosten für den Ausbau der Liegenschaft mit Untergeschossen deutlich zu tief angesetzt waren. Die bestehenden Gebäude hätten nicht nur unterfangen, sondern auch neu abgestützt werden müssen, was die Kosten massiv erhöht hätte.

Gemäss den Grundsätzen zur Teilenteignung ist der Minderwert der Liegenschaft zu ersetzen, der sich aus der Einschränkung der unterirdischen Nutzung und den Mehrkosten für den Neubau ergibt. Das Bundesgericht schätzt diesen Minderwert auf 15% des Verkehrswertes,…