Sachverhalt
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Vereins Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) und seines Präsidenten Nationalrat Pirmin Schwander gegen die Verfügung der Bundeskanzlei vom 30. Oktober 2012 ab. Die Bundeskanzlei hatte festgestellt, dass das Referendum gegen den Staatsvertrag mit dem Vereinigten Königreich nicht zustande gekommen sei, da die notwendigen 50'000 Unterschriften innerhalb der Sammelfrist von 100 Tagen nicht eingereicht worden seien.Erwägungen
Das Bundesgericht führte aus, dass die Bundeskanzlei den Bundesbeschluss über die Abkommen im ersten möglichen Zeitpunkt im Bundesblatt veröffentlichte, da eine gewisse Dringlichkeit für die Publikation gegeben war, um über die Notwendigkeit einer Volksabstimmung möglichst rasch Klarheit zu erlangen. Das Vorgehen der Bundeskanzlei bei der Ansetzung der Referendumsfrist war somit durch sachliche Gründe gerechtfertigt.
Das Bundesgericht stellte weiter fest, dass die Urheber des Referendums selbst zu vertreten haben, dass die Bundeskanzlei die verspätet bei ihr eingetroffenen Unterschriften aus dem Kanton Genf nicht mehr berücksichtigen konnte. Die Referendumskomitees hätten die Unterschriften entsprechend den Empfehlungen der Bundeskanzlei zeitlich gestaffelt in kleineren Teilsendungen rechtzeitig einreichen müssen. Stattdessen haben sie die Unterschriften erst…