Sachverhalt

Die Einwohnergemeinde Bern schrieb im Juli 2015 den Auftrag für den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen Veloverleihsystems in der Stadt Bern aus. Zwei Anbieter reichten Angebote zu einem Preis von je 0 Franken ein. Die Einwohnergemeinde erteilte den Zuschlag an die PubliBike AG. Die unterlegene Intermobility SA erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid bis vor das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es sich bei dem Auftrag zum Betrieb des Veloverleihsystems um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des Beschaffungsrechts handelt. Auch wenn die Angebote zu einem Preis von 0 Franken eingereicht wurden, stellen die Erteilung von Sondernutzungsrechten am öffentlichen Grund und weitere Dienstleistungen der Einwohnergemeinde eine geldwerte Gegenleistung dar. Zudem dient der Betrieb des Veloverleihsystems der Umsetzung…