Sachverhalt

[A.], Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, war Gegenstand mehrerer Wegweisungsentscheide der Schweiz. Nachdem er den Rechtsweg ausgeschöpft hatte, wurde er zur Ausschaffung in Haft genommen. Während er in Haft war, stellte er ein Asylgesuch. Das Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag auf Freilassung ab. [A.] legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Auffassung, dass die Aufrechterhaltung der Haft wegen Ungehorsams nicht mehr zulässig ist, sobald ein Asylgesuch gestellt wurde. Denn mit der Stellung des Asylgesuchs entfällt die Ausreisepflicht, die Zweck der Haft wegen Ungehorsams war. Das Bundesgericht ist daher der Ansicht, dass die Aufrechterhaltung der Haft in diesem Fall nicht mehr gerechtfertigt ist.

Das Bundesgericht verweist die Sache jedoch an die Vorinstanz zurück,…