Sachverhalt
In einem Betreibungsverfahren wegen einer Forderung von 109'470,52 CHF zuzüglich Zinsen hat das Betreibungsamt Zürich 4 die Miterbenrechte des Schuldners William Robert Nesher an den Liegenschaften Stauffacherstrasse 27 und Universitätsstrasse 87 in Zürich gepfändet, die nach einer Teilung noch zum Nachlass gehörten. Der einzige Miterbe ist der Bruder des Schuldners, Jules Nesher, der über die Pfändung informiert wurde. Die Witwe des Erblassers hat ein lebenslanges Nutzniessungsrecht am Nachlass. Der Schuldner hat die Pfändung angefochten und eine Neuschätzung sowie die Freigabe seines Miterbenrechts an der Liegenschaft Universitätsstrasse 87 beantragt, da sein Miterbenrecht an der Liegenschaft Stauffacherstrasse 27 eine ausreichende Deckung bieten würde. Dieser zweite Antrag wurde von den kantonalen Instanzen abgelehnt. Sie gingen insbesondere davon aus, dass das an letzter Stelle eingetragene Inhaberschuldbrief über 300'000 CHF auf der Liegenschaft Stauffacherstrasse 27 als effektive Hypothekarbelastung zu berücksichtigen sei, da es sich nicht um ein Eigentumsrecht handle.Erwägungen
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass der Schuldner sein Miterbenrecht nicht separat an jeder Nachlassimmobilie pfänden kann, sondern nur sein Miterbenrecht am gesamten noch nicht aufgeteilten Nachlass. Nichts steht jedoch entgegen, dass die Pfändung auf das Miterbenrecht an einer einzigen Liegenschaft beschränkt wird, wenn diese eine ausreichende Deckung für die betriebene Forderung bietet und der Miterbe Jules Nesher damit einverstanden ist.
Das Bundesgericht erachtet den Inhaberschuldbrief über 300'000 CHF als effektive Hypothekarbelastung, es sei denn, es handelt sich um ein Eigentumsrecht der Erben, das sich in ihren Händen befindet und nicht mit…