Sachverhalt

Kurt Stettler nahm im Mai und Juni 1970 an zwei "Schneeballsystemen" teil, die von Herrn Spandl in Bregenz organisiert wurden. Diese Systeme, die den Teilnehmern hohe Gewinne versprachen, wurden vom BGE als verbotene Lotterien eingestuft. Stettler wurde vom Kantonsgericht Bern wegen Mitwirkung an der Durchführung dieser verbotenen Lotterien verurteilt.

Erwägungen

Das BGE ist der Ansicht, dass die Teilnahme an einem "Schneeballsystem" unter Befolgung der von den Organisatoren festgelegten Regeln keine bloße Investition darstellt, sondern zur Durchführung eines verbotenen Glücksspiels beiträgt. Somit sind die Teilnehmer als Täter strafbar, unabhängig von der Verantwortlichkeit des Organisators.

Darüber hinaus fallen die durch die Teilnahme an einer solchen Aktion erzielten Gewinne…