Sachverhalt

Die Basler Kantonalbank, eine kantonale, staatliche Universalbank, gewährte der Munizipalgemeinde Leukerbad im Jahr 1995 ein Darlehen von 9 Millionen Franken. Dieses Darlehen wurde 1997 um weitere zwei Jahre verlängert. Die Munizipalgemeinde Leukerbad geriet jedoch zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten, da sie erhebliche Investitionen im Tourismusbereich tätigte und die Gemeindeschulden stark anstiegen. Der Kanton Wallis ergriff erst 1998 Massnahmen zur Kontrolle der Finanzen der Gemeinde. Die Basler Kantonalbank machte daraufhin geltend, der Kanton Wallis habe seine Aufsichtspflicht verletzt und sei daher für den Ausfall des Darlehens verantwortlich.

Erwägungen

Rechtliche Würdigung:

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die dem Kanton Wallis gegenüber seinen Gemeinden obliegenden Aufsichtspflichten keine Garantenstellung des Kantons gegenüber den Gläubigern der Gemeinden begründen. Die Gemeindeaufsichtsvorschriften dienen primär dem Schutz des öffentlichen Interesses, der Gemeinden selbst und ihrer Einwohner, nicht aber dem Schutz der Gläubiger. Zwar kann sich aus den Aufsichtsregeln eine tatsächliche…