Sachverhalt
Die englische Gesellschaft Electric and Musical Industries Ltd. (EMI), Inhaberin der Schweizer Marken "His Master's Voice", "Columbia" und "Twin Notes", hat Klage gegen die Gesellschaft Delachaux et Niestlé SA erhoben, die amerikanische Schallplatten mit denselben Marken in die Schweiz importiert und verkauft hat. Die Anklagekammer in Neuenburg hat ein Nichtzustandekommen des Verfahrens erklärt, da die Verwendung dieser Marken durch die amerikanischen Gesellschaften nicht unrechtmäßig gewesen sei. EMI hat daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde beim BGE erhoben.Erwägungen
Der BGE gibt der Beschwerde statt und hebt den Beschluss der Anklagekammer auf. Er ist der Auffassung, dass, obwohl das Anbringen der Marken auf den amerikanischen Schallplatten im Herkunftsland rechtmäßig war, deren Verwendung in der Schweiz durch einen Dritten, der nicht Inhaber der Schweizer Marken ist, nach Art. 24 lit. c des Markenschutzgesetzes (MSchG) unrechtmäßig ist. Der Inhaber einer Schweizer Marke hat nämlich ein ausschließliches Nutzungsrecht auf dem Schweizer…