Sachverhalt
Der Fall betrifft eine Diffamierungsaffäre, an der zwei Personen, A. und B., beteiligt sind, die gegen Polizisten und Dolmetscher eine Klage eingereicht haben, weil diese psychologischen Druck auf Asylsuchende ausgeübt hätten. Das Bezirksgericht Aarau hat A. und B. wegen Diffamierung verurteilt, und das Kantonsgericht hat ihre Berufung abgewiesen. A. und B. haben dann eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Die Fakten des Falls sind wie folgt: A. und B. haben eine Klage beim Regierungsrat des Kantons Aargau eingereicht, in der sie behaupteten, dass Polizisten und Dolmetscher psychologischen Druck auf Asylsuchende ausgeübt hätten, um sie dazu zu bringen, ihre Asylgesuche zurückzuziehen. Das Bezirksgericht Aarau hat A. und B. wegen Diffamierung verurteilt, da die Behauptungen die Ehre der Polizisten und Dolmetscher verletzten.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, ob die Behauptungen von A. und B. eine Diffamierung darstellten und ob sie den Beweis ihrer guten Treue erbracht hatten. Das Gericht hat festgestellt, dass die Behauptungen von A. und B. die Ehre der Polizisten und Dolmetscher verletzten, aber dass der Beweis der guten Treue genauer geprüft werden musste.
Das Gericht hat daran erinnert, dass der Beweis der guten Treue erfordert, dass der Beklagte nachweist, dass er ernsthafte Gründe hatte, anzunehmen, dass seine Behauptungen wahr seien. Das Gericht hat festgestellt, dass die Behauptungen von A. und B. auf Aussagen von Asylsuchenden basierten und dass diese Aussagen ernsthafte Gründe für den Verdacht von Machtmissbrauch durch die Polizisten und Dolmetscher darstellten.
Das Gericht hat auch festgestellt, dass der Beweis der guten Treue nicht erfordert, dass der…