Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Versicherten, der während seiner erstmaligen Ausbildung als Förster verletzt wurde und diese Ausbildung wegen seiner Behinderung aufgeben musste. Der Versicherte begann anschließend eine neue Ausbildung als Sommelier. Die streitige Frage ist, ob die neue Ausbildung als unterbrochene erstmalige berufliche Ausbildung angesehen werden kann und ob der Versicherte Anspruch auf eine Ausbildungszulage hat.

Die beteiligten Parteien sind der Versicherte, das IVV und das Bundesamt für Sozialversicherungen. Das Verfahren begann am 9. Dezember 1990 und endete am 23. Mai 1995.

Die wichtigsten Fakten sind wie folgt: der Versicherte begann seine Ausbildung als Förster im Jahr 1988 und wurde 1990 verletzt; er begann anschließend eine neue Ausbildung als Sommelier; der Versicherte beantragte eine Ausbildungszulage für seine neue Ausbildung; das IVV wies den Antrag des Versicherten ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die erstmalige Ausbildung als Förster wegen der Behinderung des Versicherten als unterbrochen angesehen werden kann. Das Gericht befand, dass die erstmalige Ausbildung unterbrochen war, da der Versicherte wegen seiner Behinderung den Beruf des Försters nicht mehr ausüben konnte.

Das Gericht prüfte anschließend die Voraussetzungen, unter denen eine neue berufliche Ausbildung als unterbrochene erstmalige berufliche Ausbildung angesehen werden kann. Das Gericht befand, dass die neue Ausbildung den Voraussetzungen des Artikels 6 Absatz 2 IVV entsprechen muss, der verlangt, dass die erstmalige Ausbildung wegen einer Behinderung unterbrochen wurde und die…