Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Grundstücksverkauf zwischen Johann Wittwer und mehreren Verkäufern, darunter Karl Vogler, Heinrich Haug, Elise Tichy, Frida Ehrsam und Johannes Hollenweger sen. Die Kaufverträge wurden im August und Oktober 1956 abgeschlossen, mit einer Vorbehaltsklausel, wonach der Verkauf von der Erteilung der Baubewilligung für den Bau von Einfamilienhäusern abhängig war.
Die Verkäufer zogen ihre Angebote im November 1960 zurück, mit der Begründung, dass der Käufer die Baubewilligung nicht innerhalb der Frist beantragt hatte. Der Käufer bestritt diese Entscheidung und erhob eine Klage, um die Eigentumsrechte an den Grundstücken zu erlangen.
Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage des Käufers ab, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Käufer legte dann Beschwerde beim Bundesgericht ein, das seinen Rekurs abwies.
Erwägungen
1. Die Auflösungsbedingung der Baubewilligung
Das Bundesgericht prüfte die rechtliche Natur der Vorbehaltsklausel und ihren Umfang. Es kam zu dem Schluss, dass die Auflösungsbedingung der Baubewilligung nicht als einfache Befristung interpretiert werden konnte, sondern als eine Auflösungsbedingung, die innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt werden musste.
2. Die Festlegung der Frist, während der die Bedingung ausgesetzt ist
Das Bundesgericht legte fest, dass die Frist, während der die Bedingung ausgesetzt war, anhand der normalen Dauer eines Baubewilligungsverfahrens bestimmt werden musste. Es kam zu dem Schluss, dass die Parteien vorgesehen hatten, dass die Bedingung innerhalb von einigen Monaten oder Jahren erfüllt werden würde.
3. Die Folgen der Nichterfüllung der Bedingung
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass das Scheitern der Auflösungsbedingung die Nichtigkeit der Kaufverträge zur Folge hatte. Die Verkäufer mussten sich nicht zurückziehen oder ein Recht auf Irrtum geltend machen, um sich von ihren Verpflichtungen zu befreien, da die Auflösungsbedingung nicht erfüllt worden war.
4. Die Wirkungen einer Verzichtserklärung des Käufers auf die Auflösungsbedingung
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob der Käufer auf die…