Sachverhalt
Die Comvalor Paradiso AG, ein Unternehmen, das im Handel mit Rohstoffen tätig ist, hatte um die Aufnahme in die Swiss Commodity Industry Association, einen Berufsverband, der zur Regulierung des Sektors gegründet wurde, gebeten. Der Verband hat die Aufnahme des Unternehmens wegen nicht gerechtfertigter Aufnahmevoraussetzungen abgelehnt. Die Comvalor Paradiso AG hat daraufhin eine Klage eingereicht, um diese Entscheidung anzufechten.
Das Zürcher Obergericht hat den Antrag der Comvalor Paradiso AG abgelehnt und festgestellt, dass der Verband nicht verpflichtet war, das Unternehmen aufzunehmen. Die Comvalor Paradiso AG hat gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgericht Berufung eingelegt.
Erwägungen
1. Das Vereinigungsrecht und das Kartellgesetz
Das Bundesgericht hat geprüft, ob der Berufsverband als Kartell im Sinne des Kartellgesetzes zu betrachten ist. Es hat festgestellt, dass der Verband den Zweck hat, den Sektor des Handels mit Rohstoffen zu regulieren, und dass seine Aufnahmevoraussetzungen geeignet sind, den Wettbewerb zu behindern.
2. Die Rechtfertigung der Aufnahmevoraussetzungen
Das Bundesgericht hat die Aufnahmevoraussetzungen des Verbands geprüft und festgestellt, dass diese nicht gerechtfertigt sind. Es hat angenommen, dass der Verband nicht den Beweis erbracht hat, dass die Aufnahmevoraussetzungen notwendig sind,…