Art. 10 AEV

Zollkontingente, Teilzollkontingente und Richtmengen

Die Zollkontingente, die Teilzollkontingente und die Richtmengen sind in Anhang 3 festgelegt. Zu welchem Zollkontingent oder Teilzollkontingent eine Tarifnummer gehört, ergibt sich aus Anhang 1.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erlass der kantonalen Steuern pro 2011 bis 2013 und direkten Bundessteuer pro 2011 bis 2013
    VD.2016.107
    · 06.12.2016 · 2 Zitierungen
  • Einfuhrabgaben für Früchte (Nachforderung für Mai 2003)
    · 03.07.2007 · 2 Zitierungen
  • Erlass der kantonalen Steuern 2013 und der direkten Bundessteuer pro 2013
    VD.2016.145
    · 27.02.2017 · 1 Zitierungen

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