Art. 46 OASIA
Nachzahlung nicht bezogener Renten und Hilflosenentschädigungen
1 Der Anspruch auf Nachzahlung richtet sich nach Artikel 24 Abs. 1 ATSG .
2 Macht ein Versicherter den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung mehr als zwölf Monate nach dessen Entstehung geltend, so wird die Entschädigung in Abweichung von Artikel 24 Abs. 1 ATSG lediglich für die zwölf Monate ausgerichtet, die der Geltendmachung vorangehen. Weiter gehende Nachzahlungen werden erbracht, wenn der Versicherte den anspruchsbegründenden Sachverhalt nicht kennen konnte und die Anmeldung innert zwölf Monaten nach Kenntnisnahme vornimmt.
2bis In Abweichung von Artikel 24 Abs. 1 ATSG erlischt der Anspruch auf Nachzahlung der 13. Altersrente mit dem Tod der versicherten Person.
3 Der Bundesrat kann die Nachzahlung ordentlicher Altersrenten, für die der Aufschub in Betracht kommt, in Abweichung von Artikel 24 Abs. 1 ATSG einschränken oder ausschliessen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 46 IVG: Nachzahlung von Leistungen27 citations
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2Art. 22bis Abs. 1 AHVG (in der ab 1. Januar 1997 in Kraft stehenden Fassung) in Verbindung mit Art. 34 IVG: Verzicht auf Versicherungsleistungen26 citations
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3Art. 46 Abs. 2 AHVG, Art. 48 Abs. 2 IVG: Nachzahlung der Hilflosenentschädigung17 citations
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4Art. 23, 24 und 46 Abs. 1 AHVG, Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 ZGB13 citations
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5Zeitliche Wirkungsweise (ex nunc oder ex tunc)10 citations
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6Verspätete Anmeldung; weitergehende Nachzahlung nicht bezogener Hilflosenentschädigung9 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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10 citations11/21/2011 · 10 citations de
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6 citations05/06/2013 · 6 citations de
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4 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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