Art. 116 AHVV
Aufgaben der Zweigstellen
1 Errichten Kantone Zweigstellen kantonaler Ausgleichskassen, so regeln sie deren Aufgaben im kantonalen Erlass nach Artikel 61 Abs. 1 AHVG.
2 Errichten Verbandsausgleichskassen Zweigstellen, so regeln sie deren Aufgaben im Kassenreglement.
3 Wird einer Zweigstelle die Befugnis zum Erlass von Kassenverfügungen übertragen, so kann die Ausgleichskasse die Zustellung eines Doppels verlangen, die Verfügungen überprüfen und nötigenfalls berichtigen.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Altersrente1 ZitierungenVSBES.2025.3· 10.12.2024 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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