Art. 50b OASIO
Einkommensteilung a. Allgemeine Bestimmungen
1 Die Einkommen von Ehepaaren werden in jedem Kalenderjahr, in dem beide Ehegatten in der AHV versichert gewesen sind, hälftig geteilt.
2 Auch wenn die beiden Ehegatten in einem Kalenderjahr nicht während der gleichen Monate versichert sind, werden die Einkommen während des ganzen Kalenderjahres aufgeteilt. Die Beitragszeiten werden jedoch nicht übertragen.
3 Die Einkommen im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe werden nicht geteilt.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 52f Abs. 4 AHVV: Hälftige Aufteilung der Erziehungsgutschrift während der Kalenderjahre der Ehe6 citations
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2Versicherungsunterstellung der Kinder von im Dienste der Eidgenossenschaft im Ausland tätigen Versicherten1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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4 citations
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4 citations01/03/2018 · 4 citations de
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4 citations
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