Art. 52k AHVV

d. Anrechnung der Betreuungsgutschriften

Für die Festsetzung der Betreuungsgutschrift ist Artikel 52f sinngemäss anwendbar.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Betreuungsgutschriften
    · 11.06.2018 · 0 Zitierungen

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