Art. 55quater OASIO

Aufschubserklärung und Abruf

1 Die Aufschubsdauer beginnt vom ersten Tag an zu laufen, der dem Monat folgt, in dem das Referenzalter nach Artikel 21 Abs. 1 AHVG erreicht wurde. Der Aufschub ist innert eines Jahres ab Beginn der Aufschubsdauer durch Einreichen des amtlichen Formulars zu erklären. Ist innert dieser Frist keine Aufschubserklärung erfolgt, so wird die Altersrente nach den allgemein geltenden Vorschriften festgesetzt und ausbezahlt.
2 Der Abruf erfolgt über das amtliche Formular.
3 Wird eine aufgeschobene Altersrente abgerufen, so wird sie vom folgenden Monat an ausbezahlt, eine Nachzahlung von Renten ist ausgeschlossen.
4 Stirbt der Rentenberechtigte, so gilt die Altersrente als abgerufen.
5 Eine Herabsetzung des aufgeschobenen Anteils der Rente ist über das amtliche Formular zu beantragen. Die Änderung kann frühestens für den Monat erfolgen, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

Leading decisions 4

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  1. 1
    Rentenaufschub
    · 12/17/2020 · 10 citations Summary
  2. 2
    Der Abruf der gemäss Art. 39 AHVG aufgeschobenen Rente hat keine Rückwirkung
    · 11/14/1972 · 10 citations Summary
  3. 3
    · 04/17/1979 · 9 citations Summary
  4. 4
    Art. 33ter, 39 Abs. 2 und Abs. 3 AHVG, Art. 55ter AHVV, Art. 34quater Abs. 2 BV: Betrag des Zuschlages beim Rentenaufschub
    · 05/07/1991 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 08/19/2016 · 5 citations de
  • Aufschub der Altersrente nicht innert Frist beantragt. Art. 55quater Abs. 1 AHVV ist rechtmässig, eine Änderung der Rechtsprechung ist nicht angezeigt. (BGE 9C_531/2020)
    AB.2019.00062
    · 06/03/2020 · 3 citations de
  • · 10/01/2025 · 1 citations de

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