Art. 56 OASIO

Vorbezug der Altersrente

1 Die Berechnung der vorbezogenen Rente basiert auf der in Anwendung von Artikel 52 Abs. 1bis ermittelten effektiven Beitragsdauer und dem Einkommen bis zum 31. Dezember vor dem Beginn des Vorbezugs.
2 Bei einer Erhöhung des Rentenanteils während der Vorbezugsdauer gelten dieselben Berechnungsgrundlagen wie zu Beginn des Vorbezugs.
3 Eine Erhöhung des vorbezogenen Anteils der Rente ist über das amtliche Formular zu beantragen. Die Änderung kann frühestens auf den Monat erfolgen, der auf den Monat der Antragstellung folgt.
4 Bei Erreichen des Referenzalters wird die Rente nach den allgemeinen Bestimmungen für die Rentenberechnung nach Artikel 29bis AHVG festgesetzt. Massgebend ist der nach Artikel 51bis Abs. 2 bei Erreichen des Referenzalters ermittelte Aufwertungsfaktor.

Leading decisions 4

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  1. 1
    · 04/21/1981 · 10 citations Summary
  2. 2
    · 04/30/1996 · 8 citations Summary
  3. 3
    Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen
    · 01/23/1990 · 4 citations Summary
  4. 4
    Redaktionelle Berichtigung zu [BGE 107 V 79](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_107 V 79)). - Bei der Beurteilung der grossen Härte sind Einkommen und Vermögen des Ehegatten auch dann mit zu berücksichtigen, w…
    · 09/30/1982 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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