Art. 58a FNIA

Integrationskriterien

1 Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde folgende Kriterien:
  1. a. die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  2. b. die Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
  3. c. die Sprachkompetenzen; und d. die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
2 Der Situation von Personen, welche die Integrationskriterien von Abs. 1 Buchstaben c und d aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist angemessen Rechnung zu tragen.
3 Der Bundesrat legt fest, welche Sprachkompetenzen bei der Erteilung und der Verlängerung einer Bewilligung vorliegen müssen.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits
    · 10/19/2021 · 131 citations Summary
  2. 2
    Prekärer Aufenthalt; Umwandlung des Status der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung im Lichte des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens
    · 11/24/2020 · 126 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — WBE.2020.401
    WBE.2020.401
    · 06/27/2022 · 45 citations de
  • Rückstufung (Widerruf der Niederlassungsbewilligung)
    · 12/03/2021 · 40 citations de Summary
  • 10/19/2021 · 38 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

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