Art. 4 RSFNA

Integration

1 Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
2 Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.
3 Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus.
4 Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch
    · 04/03/2002 · 310 citations Summary
  2. 2
    Familiennachzug; gefestigtes Anwesenheitsrecht im kombinierten Schutzbereich von Privat- und Familienleben
    · 06/01/2004 · 173 citations Summary
  3. 3
    Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung
    · 09/11/2000 · 141 citations Summary
  4. 4
    Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für eine Ausländerin, die mit einem Schweizer eine Scheinehe eingegangen ist und ein Kleinkind hat, das während der Ehe geboren wurde
    · 05/31/1996 · 131 citations Summary
  5. 5
    Verweigerung des Nachzugs der Kinder eines Ausländers aus einer früheren Beziehung
    · 06/23/1998 · 110 citations Summary
  6. 6
    Anspruch auf Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
    · 01/19/2001 · 92 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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