Art. 19 EmpA
1 Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit bedürfen der Bewilligung.
2 Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit wird bewilligt, sofern sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist.
3 Vorübergehende Sonntagsarbeit wird bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Dem Arbeitnehmer ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent zu bezahlen.
4 Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit wird vom SECO, vorübergehende Sonntagsarbeit von der kantonalen Behörde bewilligt.
5 Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer ohne dessen Einverständnis nicht zu Sonntagsarbeit heranziehen.
6 Die Kantone können höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Bewilligung für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit13 citations
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2Arbeitsrecht; Feiertag; Freiburg; Arbeitsverbot; Ausnahmebewilligung; Bedürfnis; Dringlichkeit; Wettbewerb6 citations
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3Sonntagsarbeit an vier Sonntagen pro Jahr ohne Bewilligung; Vorrang des Bundesrechts; Ablehnung einer im kantonalen Recht vorgesehenen Bedingung für die Ladenöffnungszeiten, die in einem allgemeinverbindlichen Gesamtarb…0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Sonntagsarbeit10 citations
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Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit mit einer Randstunde Nachtarbeit7 citations
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7 citations02/10/2014 · 7 citations de
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