Art. 20a EmpA

1 Der Bundesfeiertag ist den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone können höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und sie nach Kantonsteilen verschieden ansetzen.
2 Der Arbeitnehmer ist berechtigt, an andern als den von den Kantonen anerkannten religiösen Feiertagen die Arbeit auszusetzen. Er hat jedoch sein Vorhaben dem Arbeitgeber spätestens drei Tage im Voraus anzuzeigen. Artikel 11 ist anwendbar.
3 Für den Besuch von religiösen Feiern muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch die erforderliche Zeit nach Möglichkeit freigeben.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Arbeitsrecht; Feiertag; Freiburg; Arbeitsverbot; Ausnahmebewilligung; Bedürfnis; Dringlichkeit; Wettbewerb
    · 09/16/2019 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Arbeitszeitbewilligungen
    · 03/26/2009 · 2 citations de
  • · 03/21/2019 · 1 citations de
  • Klage gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft (Staatshaftung).
    · 02/13/2026 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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