Art. 35 GSSLA

Zuständigkeit

1 Der Versicherungsträger prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen.
2 Der Versicherungsträger, der sich als zuständig erachtet, stellt dies durch Verfügung fest, wenn eine Partei die Zuständigkeit bestreitet.
3 Der Versicherungsträger, der sich als unzuständig erachtet, tritt durch Verfügung auf die Sache nicht ein, wenn eine Partei die Zuständigkeit behauptet.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Entscheid über die Zugehörigkeit zu einer Ausgleichskasse
    · 03/05/2015 · 3 citations Summary
  2. 2
    Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 04/08/2015 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 01/27/2012 · 5 citations de
  • 05/11/2017 · 2 citations de
  • Konflikt zwischen zwei Gemeinden über die Zuständigkeit für die Finanzierung von Pflegerestkosten; strittige Kosten fallen unter Art. 25a Abs. 5 KVG und nicht das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG); Anwendbarkeit des ATSG auf solche Streitigkeiten; Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts zur Beurteilung der Beschwerde sowie der Beschwerdegegnerin für den Erlass einer Verfügung über die Pflegerestkostenfinanzierung bejaht (hängig)
    KV.2024.00095
    · 03/24/2025 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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