Art. 35 GSSLA
Zuständigkeit
1 Der Versicherungsträger prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen.
2 Der Versicherungsträger, der sich als zuständig erachtet, stellt dies durch Verfügung fest, wenn eine Partei die Zuständigkeit bestreitet.
3 Der Versicherungsträger, der sich als unzuständig erachtet, tritt durch Verfügung auf die Sache nicht ein, wenn eine Partei die Zuständigkeit behauptet.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Entscheid über die Zugehörigkeit zu einer Ausgleichskasse3 citations
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2Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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5 citations01/27/2012 · 5 citations de
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2 citations05/11/2017 · 2 citations de
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Konflikt zwischen zwei Gemeinden über die Zuständigkeit für die Finanzierung von Pflegerestkosten; strittige Kosten fallen unter Art. 25a Abs. 5 KVG und nicht das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG); Anwendbarkeit des ATSG auf solche Streitigkeiten; Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts zur Beurteilung der Beschwerde sowie der Beschwerdegegnerin für den Erlass einer Verfügung über die Pflegerestkostenfinanzierung bejaht (hängig)0 citationsKV.2024.00095· 03/24/2025 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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