Art. 4 GSSLO

Erlass

1 Die Rückerstattung unrechtmässig gewährter Leistungen, die in gutem Glauben empfangen wurden, wird bei Vorliegen einer grossen Härte ganz oder teilweise erlassen.
2 Massgebend für die Beurteilung, ob eine grosse Härte vorliegt, ist der Zeitpunkt, in welchem über die Rückforderung rechtskräftig entschieden ist.
3 Behörden, welchen die Leistungen nach Artikel 20 ATSG oder den Bestimmungen der Einzelgesetze ausgerichtet wurden, können sich nicht auf das Vorliegen einer grossen Härte berufen.
4 Der Erlass wird auf schriftliches Gesuch gewährt. Das Gesuch ist zu begründen, mit den nötigen Belegen zu versehen und spätestens 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft der Rückforderungsverfügung einzureichen.
5 Über den Erlass wird eine Verfügung erlassen.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Rückwirkende Wiedererwägung einer Rente und Rückerstattung von Rentenbetreffnissen
    · 05/31/2016 · 20 citations Summary
  2. 2
    Alt Art. 79 Abs. 2 und 3 AHVV (gültig gewesen bis 31
    · 01/06/2006 · 18 citations Summary
  3. 3
    Wirkungszeitpunkt der reformatio in peius im Verfahren der erstmaligen Festsetzung einer Rente der Invalidenversicherung
    · 01/06/2010 · 7 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 07/02/2015 · 42 citations de
  • 10/26/2017 · 28 citations de
  • 08/20/2014 · 27 citations de

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