Art. 19 RecA

Arbeitsvertrag

1 Der Verleiher muss den Vertrag mit dem Arbeitnehmer in der Regel schriftlich abschliessen. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen.
2 Im Vertrag sind die folgenden Punkte zu regeln:
  1. a. die Art der zu leistenden Arbeit;
  2. b. der Arbeitsort sowie der Beginn des Einsatzes;
  3. c. die Dauer des Einsatzes oder die Kündigungsfrist;
  4. d. die Arbeitszeiten;
  5. e. der Lohn, allfällige Spesen und Zulagen sowie die Abzüge für die Sozialversicherung;
  6. f. die Leistungen bei Überstunden, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Militärdienst und Ferien;
  7. g. die Termine für die Auszahlung des Lohnes, der Zulagen und übrigen Leistungen.
3 Werden die Erfordernisse hinsichtlich Form oder Inhalt nicht erfüllt, so gelten die orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen oder die gesetzlichen Vorschriften, ausser es seien für den Arbeitnehmer günstigere Arbeitsbedingungen mündlich vereinbart worden.
4 Bei unbefristeten Einsätzen kann das Arbeitsverhältnis während der ersten sechs Monate von den Vertragsparteien wie folgt gekündigt werden:
  1. a. während der ersten drei Monate der ununterbrochenen Anstellung mit einer Frist von mindestens zwei Tagen;
  2. b. in der Zeit vom vierten bis und mit dem sechsten Monat der ununterbrochenen Anstellung mit einer Frist von mindestens sieben Tagen;
5 Nichtig sind Vereinbarungen, die a. vom Arbeitnehmer Gebühren, finanzielle Vorleistungen oder Lohnrückbehalte verlangen;
  1. b. es dem Arbeitnehmer verunmöglichen oder erschweren, nach Ablauf des Arbeitsvertrags in den Einsatzbetrieb überzutreten.
6 Verfügt der Verleiher nicht über die erforderliche Bewilligung, so ist sein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer ungültig. In diesem Fall ist Artikel 320 Abs. 3 des Obligationenrechts über die Folgen des ungültigen Arbeitsvertrags anwendbar.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2).
    · 01/24/2019 · 4 citations Summary
  2. 2
    Einstellungsdauer
    · 03/16/2015 · 3 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Personalverleihtätigkeit
    · 11/02/2018 · 9 citations de
  • SB.2011.00090
    05/23/2012 · 2 citations de
  • Abänderung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge
    ZB.2023.64
    · 02/13/2024 · 1 citations de

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