Art. 105 UIA
Vergehen
Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder einen andern zu Unrecht Versicherungsleistungen erwirkt; wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise Leistungen zugunsten des Trägers einer Kasse aus dem Ausgleichsfonds erwirkt, die dem Träger nicht zustehen; wer die Schweigepflicht verletzt; wer bei der Durchführung dieses Gesetzes seine Stellung als Angestellter einer Kasse zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil des Trägers oder zum Nachteil eines anderen missbraucht, wird, sofern nicht ein mit einer höheren Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen des Strafgesetzbuches vorliegt, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Prozessbetrug, Arglist3 citations
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23 citations
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3Revision der Invalidenrente (der UV) bei einer Meldepflichtverletzung0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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4 citations
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Strafzumessung, bedingter Strafvollzug3 citations
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Mehrfache Widerhandlung gegen das BG über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung; Betrug; Willkür2 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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