Art. 52 UIA
Umfang der Insolvenzentschädigung
1 Die Insolvenzentschädigung deckt für das gleiche Arbeitsverhältnis Lohnforderungen für höchstens die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses, für jeden Monat jedoch nur bis zum Höchstbetrag nach Artikel 3 Abs. 2. Als Lohn gelten auch die geschuldeten Zulagen.
1bis Die Insolvenzentschädigung deckt ausnahmsweise Lohnforderungen nach der Konkurseröffnung, solange die versicherte Person in guten Treuen nicht wissen konnte, dass der Konkurs eröffnet worden war, und es sich dabei nicht um Masseschulden handelt. Die maximale Bezugdauer nach Abs. 1 darf nicht überschritten werden.
2 Von der Insolvenzentschädigung müssen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Kasse hat die vorgeschriebenen Beiträge mit den zuständigen Organen abzurechnen und den Arbeitnehmern die von ihnen geschuldeten Beitragsanteile abzuziehen.
Leading decisions 6
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1Art. 51 und 52 Abs. 1 AVIG, Art. 75 AVIV: Insolvenzentschädigung. - Die Insolvenzentschädigung deckt Lohnforderungen für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Konkurseröffnung oder vor dem Pfändungsbe…330 citations
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2Dieser Versicherte verfügt über eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Arbeitgeber.100 citations
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3Art. 52 Abs. 1 AVIG: Insolvenzentschädigung53 citations
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4Art. 333 OR: Insolvenzentschädigung51 citations
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5Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung: Anspruch einer Grenzgängerin auf Insolvenzentschädigung49 citations
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6Umfang der Insolvenzentschädigung32 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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63 citations11/18/2013 · 63 citations de
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Unemployment Insurance (Insolvency Compensation)54 citations
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44 citations08/03/2009 · 44 citations de
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