Art. 55 UIA
Pflichten des Versicherten
1 Der Arbeitnehmer muss im Konkurs- oder Pfändungsverfahren alles unternehmen, um seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren, bis die Kasse ihm mitteilt, dass sie an seiner Stelle in das Verfahren eingetreten ist. Danach muss er die Kasse bei der Verfolgung ihres Anspruchs in jeder zweckdienlichen Weise unterstützen.
2 Der Arbeitnehmer muss die Insolvenzentschädigung in Abweichung von Artikel 25 Abs. 1 ATSG zurückerstatten, soweit die Lohnforderung im Konkurs oder in der Pfändung abgewiesen oder aus Gründen nicht gedeckt wird, die der Arbeitnehmer absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat, ebenso soweit sie vom Arbeitgeber nachträglich erfüllt wird.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Art. 51 und 52 Abs. 1 AVIG, Art. 75 AVIV: Insolvenzentschädigung. - Die Insolvenzentschädigung deckt Lohnforderungen für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Konkurseröffnung oder vor dem Pfändungsbe…378 citations
-
2Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG: Insolvenzentschädigung124 citations
-
3Art. 333 OR: Insolvenzentschädigung33 citations
-
423 citations
-
5Insolvenztatbestand19 citations
-
6Art. 51 ff16 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
104 citations11/18/2013 · 104 citations de
-
Unemployment Insurance (Insolvency Compensation)103 citations
-
Unemployment Insurance (Insolvency Compensation)86 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.